3. Der Bauablauf – die Leistungsphasen
Was macht ein Architekt nun genau? Was sind die Aufgaben eines Architekten? Die Arbeit eines Architekten gliedert sich in 9 Abschnitte. Man nennt sie die „Leistungsphasen“. Diese sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt.
Leistungsphase 1: Die Grundlagenermittlung
In der ersten Leistungsphase prüft der Architekt die Lage und Besonderheiten des Grundstücks. Vor allem wenn Sie neu bauen, ist das wichtig. Infolgedessen klärt er Fragen wie: „Darf ich mein Grundstück eigentlich bebauen? Was darf ich an einem bestehenden Gebäude überhaupt verändern?“ Desweiteren bespricht er mit Ihnen Ihre Vorstellungen.
Außerdem berät er Sie auch, welche Fachplaner – wie z.B. Statiker, Bauphysiker oder Planer Brandschutz – hinzugezogen werden können.
Leistungsphase 2: Die Vorplanung
Während dieser Phase erfolgt die erste Vorplanung Ihres Hauses. Dazu fertigt der Architekt Grundriss-, und Ansichtsskizzen an, in die Ihre Vorstellungen einfließen. So haben Sie schon früh ein Bild, wie Ihr Gebäude einmal aussieht. Ihr Architekt achtet aber auch auf die Wirtschaftlichkeit und sucht nach Einsparungsmöglichkeiten.
Leistungsphase 3: Die Entwurfsplanung
Aus der Vorplanung erstellt Ihr Architekt ein Planungskonzept und eine Kostenschätzung anhand von Vergleichszahlen ähnlicher Gebäude. Nun wird aus Ihren Ideen (auf dem Papier) ein sichtbares Gebäude. Denn der Entwurfsplan zeigt die Fassaden und Räume Ihres Bauvorhabens bis hin zu den ersten Einrichtungsideen. Deshalb stimmt der Architekt mit den Fachplanern erste technische Themen ab. Dazu spricht er z.B. mit den Experten für Heizung oder Sanitär erste technische Themen ab.
Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung
In dieser Phase wird Ihr Entwurf für die Baugenehmigung bearbeitet. Das heißt, dass alle Unterlagen, die für die Baugenehmigung notwendig sind, bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Die Bewilligung wird anschließend von der Bauaufsichtsbehörde erteilt. Diese Behörde stellt sicher, dass Ihr Bauvorhaben mit dem öffentlichen Recht konform ist. Dann kann ihr Vorhaben von der Behörde genehmigt werden.
Eine Ablehnung und eine neue Antragstellung kosten dagegen sehr viel Zeit und Geld. Deshalb sollte Ihr Antrag sehr gut vorbereitet sein. Dabei ist ein Architekt ein unerlässlicher Partner. Denn er führt alle notwendigen Gespräche mit Ämtern.
Dazu zählen z.B.:
- Stadtplanungsamt
- Tiefbauamt
- Amt für Denkmalschutz
Die bei den Gesprächen gewonnenen Informationen und Besprechungs-Ergebnisse fließen in die Planung zur Genehmigung ein.
Bis die Genehmigung erteilt ist, nutzt der Architekt die Wartezeit, um parallel die Leistungsphase 5 zu erarbeiten.
Leistungsphase 5: Die Ausführungsplanung
Nun beginnt die Planung der Bauausführung mit allen Details. Unter Berücksichtigung städtebaulicher, technischer und anderer Anforderungen werden die Ergebnisse aus Phase 3 und 4 überarbeitet. Jetzt werden auch die Beiträge aller anderen an der Planung beteiligten Spezialisten (z. B. für Heizung, Elektro, Sanitär) in die Planung integriert.
Am Ende dieser Phase sind alle Einzelheiten Ihres Baus festgelegt und zeichnerisch erfasst. Denn eine detaillierte Ausführungsplanung ist die Grundlage jeder guten Ausschreibung der Leistungsphase 6.
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Wenn die Baugenehmigung schließlich erteilt ist, beginnt der Architekt mit der Zusammenstellung der Vergabe-Unterlagen. Man nennt sie auch Ausschreibung oder Leistungsverzeichnis. Das heißt: er erfasst alle Gewerke Ihres Bauvorhabens in so genannten Leistungsverzeichnissen. Detaillierte Beschreibungen der geforderten Leistungen, zum Teil mit Plänen, sind für jede Leistung/Gewerk der Grundstein für eine wirtschaftliche Baustelle. Diese Leistungsverzeichnisse erhalten anschließend die Firmen, um ein günstiges Angebot zu stellen.
Tipp zum Architekten
Je besser die Ausschreibung, desto besser der Preis. Hier spart Ihnen das Wissen Ihres Architekten also bares Geld. Denn Angebotsabweichungen bis zu 30 % sind möglich. Im Verlauf dieser Phase werden alle Leistungen, die während Ihres Bauvorhabens erbracht werden, ausgeschrieben. Das Ziel der Ausschreibungen ist es, den günstigsten Anbieter für die jeweilige Leistung zu finden.
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Der Architekt wertet die Ergebnisse der Ausschreibung für das jeweilige Gewerk aus. Im Anschluss schlägt er Ihnen nach der Prüfung eine günstige und gute Firma vor. Nach der Auswahl der Firmen werden die Bauverträge vorbereitet. Darin werden Termine, Baupreise und Gewährleistungen mit den Firmen vereinbart.
Tipp:
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB (vor 2002: Verdingungsordnung für Bauleistungen), „die Bibel des Baus“, an die sich alle Architekten halten, gibt eine vierjährige Verjährungsfrist. Vereinbaren Sie deshalb alle Bauleistungen nach VOB.
Leistungsphase 8: Objektüberwachung
Nun da alle Bauaufträge vergeben sind und der Bauantrag von den Behörden genehmigt ist, beginnt die eigentliche Bauphase. Die Aufträge Ihres Architekten in dieser Bauphase sind sehr vielfältig. Um den Baufortschritt zu kontrollieren, ist Ihr Architekt nun regelmäßig auf der Baustelle anwesend. Er vertritt Sie als Bauherrn, koordiniert die Arbeiten aller Gewerke und überwacht die Einhaltung der Planvorgaben.
Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Abnahme der Bauleistungen. Stimmen die Maße? Wurde ordentlich verputzt? Passt die Qualität des verwendeten Materials? Ihr Architekt stellt außerdem Mängel fest und überwacht deren Beseitigung. Er begleitet Ihre Baustelle bis zur Abnahme durch die Behörden.
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Auch nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens endet die Arbeit eines Architekten nicht. Denn er dokumentiert Ihr Bauvorhaben und stellt alle Planungsunterlagen zusammen. So kann auch in den nächsten Jahren in einem Fall von Mängeln schnell reagiert werden. Bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit betreut Ihr Architekt die Beseitigung der Mängel.